Es kann vorkommen, dass eine Verordnung zur Physiotherapie nicht richtig oder unvollständig ausgefüllt wird. Deshalb erläutern wir Ihnen anbei, worauf Sie beim Erhalt Ihrer Verordnung achten sollten. So ersparen Sie sich den erneuten Weg zum Arzt, um das Rezept anpassen zu lassen.
Wichtig:
Alle ab Januar 2021 neu ausgestellten Rezepte müssen müssen der oben aufgeführten Rezeptvorlage entsprechen. Es gibt, ab Januar 2021, keine Erstverordnung, Folgeverordnung oder Verordnung außerhalb des Regelfalles mehr. Jede Diagnose ( ICD10- Code) gilt als neuer Verordnungsfall.
1. Personalien-Feld
Hier finden Sie, neben Ihrer Krankenkasse, alle personenbezogenen Informationen.
2. Für die physiotherapeutischen Verordnungen ein Muss – dieses Feld muss mit einem X versehen werden.
3. Heilmittel nach Maßgaben des Kataloges
In diesem Feld wird das vorrangige Heilmittel angegeben.
Vorrangige Heilmittel sind z.B. KG; MT; KGG oder MLD.
4. Behandlungseinheiten
Ist gleichzusetzen mit der Behandlungsmenge. Gängige Behandlungseinheiten (Menge) sind z.B. 6 x KG.
5. Ergänzende Heilmittel werden hier vom dem verordnenden Arzt eingetragen.
Hierzu gehören: Fango (FA), Heißluft (HL), Eisbehandlungen (KT).
6. In diesem Feld werden die Behandlungseinheiten eingetragen. Der Arzt hat je nach Diagnose einen Spielraum von üblichen 6 bis 34 Behandlungen pro Verordnung.
7. Therapiebericht
Dieses Feld wird mit einem X versehen, sofern ihr Arzt eine Einschätzung und Stand der Behandlung durch Ihren Therapeuten wünscht.
8. Sie müssen zu Hause behandelt werden? Hausbesuch – achten Sie bei der Rezeptabholung, dass dieses Feld mit einem X versehen ist.
9. Therapiefrequenz
Die Frequenz bestimmt die wöchentliche Anzahl an Behandlungen. Üblich werden Frequenzen von 1-2x eingetragen.
10. Dringlicher Behandlungsbedarf
Sollte Ihr Arzt eine besondere Dringlichkeit der Behandlung anzeigen, z.B. nach einer Operation oder Verletzung, so wird dieses Feld mit einem X versehen und die Behandlung muss innerhalb von 14 Tagen beginnen.
NEU ab Januar 2021: Die Frist, ab wann die Behandlung eines Rezeptes starten muss, liegt bei 28 Tagen, es sei denn der Arzt setzt das X bei Punkt 10.
11. Der Stempel und die Unterschrift Ihres Arztes muss hier eingetragen werden.
Korrekturen
Sollten Sie das Rezept in der Arztpraxis korrigieren lassen, so achten Sie darauf, dass die Korrektur mit einem Arztstempel + Unterschrift versehen ist.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Wichtig:
Es gibt, ab Januar 2021, keine Erstverordnung, Folgeverordnung oder Verordnung außerhalb des Regelfalles mehr. Jede Diagnose ( ICD10- Code) gilt als Verordnungsfall.
Darauf können Sie achten:
1. Ausstellungsdatum
Das Ausstellungsdatum des Rezeptes ist hier durch den Zahnarzt unbedingt einzutragen. Sie haben 28 Kalendertage Zeit, um mit der ersten Behandlung zu beginnen.
2. Dringlichen Behandlungsbedarf
Sollte es sich um deinen Dringlichen Behandlungsbedarf handeln, z.B. nach Operationen, dann setzt der Arzt hier ein X. Das Rezept muss innerhalb von 14 Tagen begonnen werden.
3. Therapiebericht
Der Zahnarzt kann einen Therapiebericht verlangen um den aktuellen Behandlungsfortschritt zu erfahren.
4. Hausbesuch
Die müssen Zuhause behandelt werden? Dann muss der Arzt bei dem Feld Ja ein X setzen. Sollte dies nicht der Fall sein, sollte das X bei Nein gesetzt sein.
5. Vorrangige & Ergänzende Heilmittel
Das Vorrangige Heilmittel, z.B. MT (Manuelle Therapie), wird hier vom Zahnarzt angekreuzt. Ebenso wird, falls verordnet, das Ergänzende Heilmittel, z.B. Wärme + Spezifizierung, z.B. Packungen (Fango), angekreuzt.
6. Anzahl pro Woche & Verordnungsmenge der Vorrangigen Heilmittel
Die Anzahl pro Woche der Vorrangigen Heilmittel wird hier vom Zahnarzt mit einem X bestimmt. Die Verordnungsmenge wird im Kästchen eingetragen.
7. Anzahl pro Woche & Verordnungsmenge der Ergänzenden Heilmittel
Die Anzahl pro Woche der Ergänzenden Heilmittel wird ebenfalls vom Zahnarzt mit einem X bestimmt und die Verordnungsmenge in das Kästchen eingetragen.
8. Stempel & Unterschrift
Dieses Feld benötigt den Praxisstempel und die Unterschrift Ihres Zahnarztes.
PHYSIOTHERAPIE AM ALTEN BACH
AM ALTEN BACH 39-41 . 41470 NEUSS
TEL. 02137 - 99 39 787 . FAX 02137 - 99 39 785
ÖFFNUNGSZEITEN:
MO 7:30 - 19:00 | DI 7:30 - 18:30 | MI 7:30 - 13:00 & 14:00 - 18:30 | DO 7:30 - 18:30 | FR 7:30 - 14:30
Termine nach Vereinbarung | Die Rezeption ist täglich von 8:00 bis 12:00 Uhr & MO bis DO zusätzlich von 12:30 - 16:30 Uhr besetzt.